Klassifizierung von Weingüter – Einsatz von Vollernter

Ich möchte die hiesige Herbstsituation zum Anlass nehmen und eine provokante Frage stellen:

“Dürfen Betriebe, die in den Weinführern als Beste Betriebe Deutschlands gelten auch für einfachere Qualitäten den Vollernter verwenden?”

Bzw.

“Welcher Stellenwert hat die Handlese bei der Beurteilung und Kategorisierung eines Betriebs?”

Ist also die manuelle, penible Arbeit im Weinberg nichts wert… und Alles dreht sich nur um das Weinmachen und cuvieren, wie es Dirk Würtz beschrieben hat?

Grund für diese Fragen ist das “nicht” vorhanden sein einer bestimmten Frage bei der Ausfüllungen der Betriebsformulare bei den Marktleitenden Weinführer:

“Werden Trauben für Ihren Betrieb mit dem Vollernter geerntet?”

Für Alle interessierte Leser… Stellen Sie doch einfach diese Frage ihrem Lieblingswinzer und hoffen Sie dass er nicht heimlich morgens um halb sechs die Trauben abschlagen lässt…

Grundsätzlich habe ich kein Problem mit dem Einsatz eines Vollernters, fallende Weinpreise zwingen die Winzer zu mehr Effizienz und Kostenersparniss. Deshalb betrifft diese Frage nur die publizierten besten Betriebe, die eh genügend hohe Erlöße für Ihre Weine erzielen.